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Freiwillige
Feuerwehr Pähl
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1875 – Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pähl
Feuerlöschgeräte reifte in vielen Orten der Gedanke, sich auch zusammenzuschließen und sich gemeinsam auszubilden, um Brände schnell und wirkungsvoll bekämpfen zu können. Bereits am 17. Dezember 1825 wurde in Bayern von der königlichen Regierung eine Verordnung über „die Vorsorge für Anschaffung und Unterhaltung der Löschgeräte, sowie für Einrichtung zweckmäßiger Löschanstalten“ herausgegeben worden. Gleichfalls auf ministerielle Anordnungen gehen die Gründungen der meisten Freiwilligen Feuerwehren in Bayern zurück, wie uns ein Regierungsschreiben vom 16. Dezember 1873 beweist. „(Die Regierung)........ hat schon mehrmals die königlichen Bezirksämter auf die Wichtigkeit der Feuerwehren aufmerksam gemacht und sieht sich ..... aufs neue veranlaßt, dieselben aufzufordern, ihren vollen Einfluß für die Gründung neuer und Hebung bestehender Feuerwehren aufzubieten. Eine notwendige Vorbedingung für die Lebensfähigkeit der Feuerwehren bildet das Vorhandensein von entsprechenden Feuerlöschgerätschaften. Da die wirksame Bestätigung der gemeindlichen Leistungskraft häufig an der Unzureichenheit der Vermögensverhältnisse ein Hindernis findet, so werden von Seiten des Kreises alljährlich bedürftigen Gemeinden, in welchen der Eifer für zweckmäßige Löschanstalten bereits durch Errichtung von Feuerwehren oder sich in sonstiger Weise kundgetan, entsprechende Zuschüsse von je 125 fl. zugewendet“. „Jedoch nicht überall ist der unzureichende Bestand von Löschgerätschaften durch ungünstige Vermögensumstände der betreffenden Gemeinden hervorgerufen, sondern nur häufig aus mangel- haften Verständnissen für die Wichtigkeit des Feuerlöschwesens überhaupt, sowie aus beklagenswertem Mangel an Opferwilligkeit für derartige Zwecke hervorgegangen“. „Da jedoch nach Art. 38 der Gemeindeordnung die Anschaffung und Instandhaltung der erforderlichen Feuerlöschanstalten und Löschgeräte zu den gesetzlichen Obliegenheiten der Gemeinde gehört, ........, so müssen die vorberührten Umstände für die königlichen Bezirksämter Anlaß bieten, mit aller Strenge gegen diejenigen Gemeinden vorzugehen, welche sich in Erfüllung dieser ihrer gesetzlichen Verpflichtung säumig zeigen“. „(Die Regierung)....... hegt zu den königlichen Bezirksamtsvorständen das Vertrauen, daß dieselben den Gemeinden behufs Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften die geeigneten Belehrungen und Aufträge werden zugehen lassen, und ihre dienstliche Anwesenheit in den Gemeinden gelegentlich der Vornahme von Gemeindevisitationen oder bei anderen Gelegenheiten dazu benützen werden, einerseits für Hebung der Feuerwehren zu wirken, anderseits bezüglich des brauchbaren Zustandes der Löschgeräte sich entsprechend zu vergewissern und bei sich ergebenden Mißständen im Interesse der Sache energisch einzuschreiten“. Sicher wurde daraufhin das königliche Bayerische Bezirksamt Weilheim aktiv und machte auch seinen vollen Einfluß auf die Gemeinden geltend, so daß in Pähl, wie in vielen anderen Orten im Bezirksamtsbereich Weilheim, am 15. Januar 1875 die Freiwillige Feuerwehr Pähl gegründet wurde. Der Tag der Gründung geht aus einem alten „Verzeichnis der zur Verleihung des Feuerwehrehrenzeichens vorgeschlagenen Personen vom 19. Mai 1927“ hervor.
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