Freiwillige

Feuerwehr Pähl



1875 – Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pähl

Mit der Erfindung und der Verwendung neuer
Feuerlöschgeräte reifte in vielen Orten der Gedanke, sich auch zusammenzuschließen und sich gemeinsam
auszubilden, um Brände schnell und wirkungsvoll bekämpfen zu können. Bereits am 17. Dezember 1825
wurde in Bayern von der königlichen Regierung eine Verordnung über „die Vorsorge für Anschaffung und
Unterhaltung der Löschgeräte, sowie für Einrichtung zweckmäßiger Löschanstalten“ herausgegeben worden.
Gleichfalls auf ministerielle Anordnungen gehen die Gründungen der meisten Freiwilligen Feuerwehren in
Bayern zurück, wie uns ein Regierungsschreiben vom 16. Dezember 1873 beweist.
  „(Die Regierung)........ hat
schon mehrmals die königlichen Bezirksämter auf die Wichtigkeit der Feuerwehren aufmerksam gemacht und sieht
sich ..... aufs neue veranlaßt, dieselben aufzufordern, ihren vollen Einfluß für die Gründung neuer und Hebung
bestehender Feuerwehren aufzubieten. Eine notwendige Vorbedingung für die Lebensfähigkeit der Feuerwehren
bildet das Vorhandensein von entsprechenden Feuerlöschgerätschaften. Da die wirksame Bestätigung der
gemeindlichen Leistungskraft häufig an der Unzureichenheit der Vermögensverhältnisse ein Hindernis findet, so
werden von Seiten des Kreises alljährlich bedürftigen Gemeinden, in welchen der Eifer für zweckmäßige
 Löschanstalten bereits durch Errichtung von Feuerwehren oder sich in sonstiger Weise kundgetan, entsprechende
Zuschüsse von je 125 fl. zugewendet“.
  „Jedoch nicht überall ist der unzureichende Bestand von Löschgerätschaften
durch ungünstige Vermögensumstände der betreffenden Gemeinden hervorgerufen, sondern nur häufig aus mangel-
haften Verständnissen für die Wichtigkeit des Feuerlöschwesens überhaupt, sowie aus beklagenswertem Mangel an
Opferwilligkeit für derartige Zwecke hervorgegangen“.
  „Da jedoch nach Art. 38 der Gemeindeordnung die Anschaffung
und Instandhaltung der erforderlichen Feuerlöschanstalten und Löschgeräte zu den gesetzlichen Obliegenheiten der
Gemeinde gehört, ........, so müssen die vorberührten Umstände für die königlichen Bezirksämter Anlaß bieten, mit
aller Strenge gegen diejenigen Gemeinden vorzugehen, welche sich in Erfüllung dieser ihrer gesetzlichen
Verpflichtung säumig zeigen“.
  „(Die Regierung)....... hegt zu den königlichen Bezirksamtsvorständen das Vertrauen,
daß dieselben den Gemeinden behufs Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften die geeigneten Belehrungen und
Aufträge werden zugehen lassen, und ihre dienstliche Anwesenheit in den Gemeinden gelegentlich der Vornahme von
Gemeindevisitationen oder bei anderen Gelegenheiten dazu benützen werden, einerseits für Hebung der Feuerwehren
zu wirken, anderseits bezüglich des brauchbaren Zustandes der Löschgeräte sich entsprechend zu vergewissern und
bei sich ergebenden Mißständen im Interesse der Sache energisch einzuschreiten“.
 
 Sicher wurde daraufhin das
königliche Bayerische Bezirksamt Weilheim aktiv und machte auch seinen vollen Einfluß auf die Gemeinden
geltend, so daß in Pähl, wie in vielen anderen Orten im Bezirksamtsbereich Weilheim, am 15. Januar 1875 die
Freiwillige Feuerwehr Pähl gegründet wurde. Der Tag der Gründung geht aus einem alten „Verzeichnis der zur
Verleihung des Feuerwehrehrenzeichens vorgeschlagenen Personen vom 19. Mai 1927“ hervor.

kopie verzeichnis nr 19

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.